Jugendlichen unabhängig und dezentral gemeinnützige Erfahrungen ermöglichen
Nach gegenwärtigem Stand werden im Ammerland jährlich circa 35 Arbeitsweisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz festgesetzt. Der zeitliche Umfang umfasst im Schnitt ungefähr 25 Stunden je Weisung. Sie sind ein Instrument des Jugendgerichtsgesetzes, das für jugendliche Straftäter zum Einsatz kommt, für die kein Jugendarrest durchgesetzt werden soll.
Hier setzt das Projekt JudgE an, dass im ersten Halbjahr 2020 Netzwerke zu einer Verbesserung der Umsetzung der Arbeitsweisungen und –auflagen aufbaut und sich im Austausch mit anderen Trägern der ambulanten sozialpädagogischen Angebote nach dem Jugendrecht befindet.
Die sozialpädagogisch betreute Arbeitsweisung ist ein ambulantes Angebot, das straffällig gewordenen Jugendlichen auferlegt wird. Bei der Entwicklung dieser Angebote steht für JudgE die Lebenssituation der Jugendlichen im Mittelpunkt. Daher sollen die Weisungen dezentral umgesetzt werden. Pädagogisch sollen im Rahmen der Weisungsumsetzung Brücken in andere Angebote und Projekte gebaut werden, um eine nachhaltige Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung zu erreichen. Durch einen systemischen Blick auf die Person kann dabei auch die Motivationsstruktur identifiziert werden, um einer Wiederholung besser entgegenwirken zu können. Ziel von JudgE ist insbesondere auch die Rückfallquote so gering wie möglich zu halten.
Das Projekt wird in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Ammerland entwickelt.