Die kvhs Ammerland ist eine Einrichtung des Landkreises Ammerland. Für ihre Leistungen erhebt sie Entgelte nach einer vom Beirat und vom Kreistag festgelegten Staffelung. Natürlich könnte die kvhs Ammerland allein von den Entgelt- (Gebühren-) einnahmen nicht existieren, daher wird sie vom Landkreis und vom Land Niedersachsen unterstützt. Das Land fördert die Einrichtungen der Erwachsenenbildung durch das Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz. Landesmittel werden aber nur für förderungswürdige Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Ein Kurs gilt erst als förderungswürdig, wenn er eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl hat. Wenn Kurse mit weniger Teilnehmenden durchgeführt werden, erhöht sich das Kursentgelt. Die zu zahlenden Kursentgelte sind unter dem jeweiligen Kurs ausgewiesen.
So melden Sie sich für einen Kurs bei uns an!
Für Ihre Anmeldung haben Sie vier Möglichkeiten:
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die abgedruckten Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an und erklären sich mit der automatischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten im Sinne der Datenschutzbestimmungen auf der übernächsten Seite einverstanden. Anmeldeformulare finden Sie am Umschlag des Programmheftes. Falls Ihnen im Ausnahmefall eine vorherige Anmeldung nicht möglich gewesen sein sollte, kommt eine Eintragung in die Teilnahmeliste des Kurses einer verbindlichen Anmeldung gleich.
Denken Sie bitte auch daran, dass bei Minderjährigen die Unterschrift der erziehungsberechtigten Person erforderlich ist. Bei einer Anmeldung durch Dritte ist die/der Anmeldende zahlungspflichtig.
2. Was müssen Sie für Ihren Kurs bezahlen?
Sie zahlen die in der Kursankündigung
ausgewiesenen Entgelte, zum Beispiel:
ab 10 Personen 69,80 €
bei 8-9 Personen 89,18 €
bei 7 Personen 102,10 €
Bei weniger als 7 Personen findet der Kurs nach Vereinbarung zu einem
erhöhten Entgelt statt.
Die Festlegung der Entgelte erfolgt nach der Anzahl der an der ersten
Unterrichtseinheit Teilnehmenden.
In den Kursentgelten ist das zu entrichtende Einschreibentgelt in
Höhe von 5,00 € enthalten.
3. Entgeltermäßigungen
Für folgende Personen kann eine Ermäßigung des Kursentgeltes gewährt
werden:
25 % Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Freiwilligendienstleistende
und Personen im Besitz einer Ehrenamtskarte
50 % Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I
75 % Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Personen, die der Bedarfsgemeinschaft des Ermäßigungsberechtigten angehören, sowie Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung (GSiG) kann zusätzlich die entgeltfreie Teilnahme an 2 Kursen pro Jahr gewährt werden. Es wird lediglich das Einschreibeentgelt (siehe oben) berechnet.
Denken Sie bitte daran, dass Sie bis zum zweiten Unterrichtstag die ermäßigungsbegründenden Bescheinigungen einreichen. Später eingehende Anträge oder Bescheinigungen werden nicht mehr berücksichtigt! Das Kursentgelt bleibt in voller Höhe fällig.
Auf die Kursnebenkosten, zum Beispiel Materialkosten, Raumkosten, Prüfungsgebühren und Ähnliches wird keine Ermäßigung gewährt! Das Einschreibeentgelt bleibt grundsätzlich fällig. Langzeitkurse sind in der Regel nicht ermäßigungsfähig Beachten Sie bitte, dass die Ermäßigungen grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn Sie keinen Zuschuss von Dritten erhalten, zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
4. Wie zahlen Sie die Kursentgelte?
Die Entgelte werden mit Ihrer Anmeldung zum Kurs fällig. Die Zahlung der Kursentgelte erfolgt bargeldlos. Das ist für Sie und für uns problemlos. Auf der Anmeldekarte im Kursheft oder bei der Onlineanmeldung teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit. Die Abbuchung des Entgeltes für den von Ihnen gebuchten Kurs wird dann von der Kreiskasse des Landkreises Ammerland vorgenommen. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten in Höhe von mindestens 2,50 € berechnet.
5. Abmelden - aber wie?
Natürlich nur schriftlich!
Wenn Sie sich von einem Kurs abmelden möchten, muss die Abmeldung schriftlich spätestens bis zum zweiten Unterrichtstag in der Geschäftsstelle der kvhs eingereicht werden.
Wir berechnen Ihnen bei allen Angeboten bei einer Abmeldung mindestens 24 Stunden vor dem ersten Unterrichtstag nur das Einschreibentgelt in Höhe von 5,00 €. Bei Abmeldung nach dem ersten Unterrichtstag berechnen wir Ihnen 7,50 €. Melden Sie sich jedoch erst nach dem 2. Unterrichtstag ab, bleibt das Kursentgelt fällig. Denken Sie bitte daran, dass eine Abmeldung bei den Lehrkräften nicht berücksichtigt werden kann und das Nichterscheinen oder Fernbleiben vom Kurs nicht als Abmeldung gilt - das Entgelt bleibt fällig!
6. Anmeldebestätigung?
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir bei mehreren Tausend Anmeldungen im Jahr nicht für jeden Kurs eine Anmeldebestätigung versenden können. Wenn Sie nichts von uns hören, ist Ihnen Ihr Teilnahmeplatz sicher. Ihre Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Je früher Sie sich anmelden, desto eher ist Ihnen ein Kursplatz sicher.
Wir benachrichtigen Sie nur, wenn
7. Achtung! Hier gelten Sonderregelungen!
Für Wochenend-, Kompakt-, Einzelveranstaltungen, Studienreisen, Bildungsurlaube, Online-Angebote und Langzeitfortbildungen gelten die nachfolgenden Bedingungen:
a) Bei Abmeldung innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: die Kursentgelte bleiben fällig, sofern der Platz nicht anderweitig belegt werden kann.
b) Bei Veranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung: bei verspäteter Abmeldung oder bei Nichterscheinen ist zusätzlich zum Kursentgelt die von der Tagungsstätte in Rechnung gestellte Ausfallentschädigung zu zahlen.
c) Bei Veranstaltungen mit Rücktrittsschluss: Beachten Sie bitte den Rücktrittsschlusstermin. Bei Abmeldungen nach dem Rücktrittsschlusstermin bleiben die Entgelte fällig, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.
d) Bei Kochkursen: Bitte beachten Sie: Anmeldeschlusstermin = Rücktrittsschlusstermin! 3 Werktage vor Kursbeginn, bei späterer Abmeldung bleiben sowohl das Kursentgelt als auch anteilig die Lebensmittelumlage fällig.
e) Bei Studienfahrten gelten besondere Bedingungen, die Sie bitte dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm entnehmen. Die kvhs tritt nur als Vermittler auf! Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Veranstalters. Studienreisen sind nicht ermäßigungsfähig!
f) Für Langzeitfortbildungen gelten besondere Vertragsbedingungen, die im jeweiligen Lehrgangsvertrag geregelt werden.
g) Für Vorträge: Das ermäßigte Teilnahmeentgelt beträgt 7,50 €.
h) Für Online-Angebote: Vor einer Anmeldung ist die Verfügbarkeit der technischen Voraussetzungen zu prüfen. Für technische Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs der kvhs Ammerland entstehen, kann diese keine Haftung übernehmen und das Teilnahmeentgelt bleibt fällig. Der Zugangslink wird zeitgerecht per E-Mail an die Teilnehmenden versendet. Dieser Zugangslink gilt ausschließlich für die angemeldete Person und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
8. Benötigen Sie eine Quittung oder Bescheinigung?
Quittungen für Kurse stellen wir nicht aus. Wenn Sie Ausgaben für Kurse der kvhs beim Finanzamt oder an anderer Stelle geltend machen wollen, reicht dafür die Abbuchungsbestätigung auf Ihrem Kontoauszug. Auf Wunsch können Sie eine Teilnahmebescheinigung für die von Ihnen besuchte Veranstaltung erhalten.
9. Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns gerne an oder kommen Sie vorbei. Die richtige Information vorab erspart Zeit und Ärger! Wir freuen uns auf Ihren Besuch oder Ihren Anruf.
Ihre kvhs Ammerland
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Kreisvolkshochschule Ammerland
Am Esch 10
26655 Westerstede
Telefon: 04488 56-5100
Fax: 04488 56-5109
E-Mail: kvhs@kvhs-ammerland.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.