Als Arbeitnehmende haben Sie einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach dem Nds. Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG), wenn sich Ihr Arbeitsplatz in Niedersachsen befindet.
Antragsberechtigung und Fristen für den Bildungsurlaub: Als Arbeitnehmende stellen Sie Ihren Antrag zwei Monate vor Beginn Ihrer Veranstaltung. Wenn Sie einen Bildungsurlaub in Niedersachsen besuchen möchten, fragen Sie den Veranstalter, ob bereits eine Anerkennung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, bitten Sie den Veranstalter, einen Antrag zu stellen.
Dauer eines Bildungsurlaubes: Eine Bildungsveranstaltung soll in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden.
Zeitlicher Umfang der Bildungsmaßnahme: Eine Bildungsveranstaltung soll täglich mindestens acht Unterrichtsstunden, am An- und Abreisetag mindestens je vier Unterrichtsstunden umfassen.
Das NBildUG gilt nicht für Beamtinnen und Beamte. Für Sie als niedersächsische/r Landes- oder Kommunalbeamter/in gilt für die Freistellung von der Arbeit die Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds. SurlVO).
Weitere Informationen:
www.bildungsurlaub-niedersachsen.de
Ansprechpersonen:
Andrea Poos, 0511 300330-29
Martina Soltendieck, 0511 300330-32