Als Arbeitnehmende haben Sie einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach dem Nds. Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG), wenn sich Ihr Arbeitsplatz in Niedersachsen befindet. Antragsberechtigung und Fristen: Als Arbeitnehmende stellen Sie Ihren Antrag zwei Monate vor Beginn Ihrer Veranstaltung. Wenn Sie einen Bildungsurlaub in Niedersachsen besuchen möchten, fragen Sie den Veranstaltenden, ob bereits eine Anerkennung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, bitten Sie den Veranstaltenden, einen Antrag zu stellen.